Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Holger Lentz Consulting GmbH, nachfolgend "Anbieter" genannt, und seinen Kunden, nachfolgend "Kunde" genannt. Sie gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Durch die Nutzung der Dienstleistungen oder das Abschließen eines Vertrags mit dem Anbieter erkennt der Kunde diese AGB an.
Die AGB regeln unter anderem die Vertragsbedingungen, Haftungsbeschränkungen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsansprüche sowie Datenschutzbestimmungen. Sie haben das Ziel, eine klare und transparente Basis für die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden zu schaffen und eventuelle Unklarheiten oder Missverständnisse zu vermeiden.
Vor Abschluss eines Vertrags oder der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters wird der Kunde aufgefordert, die vorliegenden AGB sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Bei Unklarheiten oder Fragen steht der Anbieter gerne zur Verfügung, um diese zu klären.
Bitte beachten Sie, dass durch individuelle Verhandlungen oder Vereinbarungen bestimmte Regelungen der AGB abweichend oder ergänzend geregelt werden können. Solche individuellen Vereinbarungen bedürfen jedoch der Schriftform und müssen von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt werden.
Durch die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen oder den Abschluss eines Vertrags mit dem Anbieter erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Holger Lentz Consulting GmbH, Stolberger Straße 313, 50933 Köln gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB)
(1) Alle Leistungen und Angebote von Holger Lentz Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Holger Lentz Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Holger Lentz Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Holger Lentz Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Leistungen und Angebote von Holger Lentz Consulting GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(1) Holger Lentz Consulting GmbH erbringt für Betreiber von Onlineshops umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Online- und Performance-Marketings, des Shopaufbaus, der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Suchmaschinenwerbung (SEA). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Holger Lentz Consulting GmbH dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Unternehmenskennzahlen oder Umsatzgrenzen.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Holger Lentz Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Holger Lentz Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Holger Lentz Consulting GmbH unberührt.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter (z. B. Facebook, Google) jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Holger Lentz Consulting GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Holger Lentz Consulting GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) Bei der Inanspruchnahme von Diensten Dritter gelten deren Bedingungen. Diese sind vom Kunden zu beachten.
(5) In Bezug auf die von Holger Lentz Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Holger Lentz Consulting GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Holger Lentz Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Holger Lentz Consulting GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich. Etwaige dem Kunden überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.
(9) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde Holger Lentz Consulting GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu überlassen.
(10) Die bei Holger Lentz Consulting GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(11) Etwaige erforderliche Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services (z. B. Shopware) sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit Holger Lentz Consulting GmbH vereinbarten Vergütung umschlossen.
(1) Der Vertragsschluss zwischen Holger Lentz Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(1) Die Leistungen von Holger Lentz Consulting GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Holger Lentz Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Holger Lentz Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Holger Lentz Consulting GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Holger Lentz Consulting GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Holger Lentz Consulting GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Holger Lentz Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(1) Die Preise, die von Holger Lentz Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Vertraglich vereinbarte Vergütungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung durch Holger Lentz Consulting GmbH fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung/Mahnung des Kunden bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Holger Lentz Consulting GmbH Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB erheben.
(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Holger Lentz Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Holger Lentz Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Holger Lentz Consulting GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(5) Holger Lentz Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Holger Lentz Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. In Bezug auf Onlinemarketing-Kampagnen gilt: Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit. Eine bereits erhobene Setup- und Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall jedoch nicht ein weiteres Mal an.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Holger Lentz Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Holger Lentz Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Holger Lentz Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Holger Lentz Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Holger Lentz Consulting GmbH in Verzug, ist Holger Lentz Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Holger Lentz Consulting GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) Holger Lentz Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Holger Lentz Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Holger Lentz Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Holger Lentz Consulting GmbH unberührt.
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(1) Der Kunde gewährleistet, dass Holger Lentz Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Holger Lentz Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Holger Lentz Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Holger Lentz Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Holger Lentz Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Holger Lentz Consulting GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Holger Lentz Consulting GmbH anderweitig eingeräumt.
(1) Holger Lentz Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Holger Lentz Consulting GmbH nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Holger Lentz Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Logo unter Angabe des Namens, der Marken und sonstigem in Übereinstimmung mit dem Kunden erstelltem Werbematerial (Fotos, Videos, etc.) des Kunden, sowie dem allgemeinen Inhalt der Zusammenarbeit im Einklang mit bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen, zu Referenzzwecken veröffentlichen darf. Diese Zustimmung bleibt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen.
(1) Holger Lentz Consulting GmbH bietet einige Dienstleistungen in Form von Gruppencalls an, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der Kunde ist sich dessen bewusst und verpflichtet sich, über die Kommunikation während dieser Veranstaltungen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe von Informationen ist untersagt.
(2) Der Kunde muss während des Vertragsverhältnisses, insbesondere bei Gruppencalls, stets respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern und Mitarbeitern sein.
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, sind die betroffenen Parteien berechtigt, ihre Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Höherer Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Umstände gleich. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über solche Ereignisse.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Holger Lentz Consulting GmbH maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Holger Lentz Consulting GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Holger Lentz Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Holger Lentz Consulting GmbH.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Holger Lentz Consulting GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 05.11.2021 © Vervielfältigung verboten.
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